Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der maximale Nennwert des Essensgutscheins 15 €. Das entspricht einer Erhöhung um 39 %.
Ihre Kundinnen und Kunden können sich in Ihrem Geschäft nun noch mehr gönnen und jederzeit eine leckere Mahlzeit oder gute Lebensmittel genießen – am Tagesende, am Wochenende oder während ihres Urlaubs –, was zuvor gesetzlich nicht möglich war.
Außerdem wurde ein täglicher Höchstbetrag von maximal 75 € pro Nutzer festgelegt (5 x der Gutscheinwert). Wenn der Kunde diesen Höchstbetrag bereits erreicht hat oder der Betrag der Transaktion darüber liegt, wird sie abgelehnt. Zögern Sie nicht, Ihre Kundin bzw. Ihren Kunden auf dieses Limit hinzuweisen oder es zu erklären.
Diese gesetzlichen Änderungen gelten für alle Anbieter von Essensgutscheinen.
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